HinSchG

1. Allgemeine Sachlage und Definition

Der Gesetzgeber hat die RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblowing Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt und hieraus das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) abgeleitet, welches am 02.07.2023 in Kraft getreten ist.

Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen).

 

Das komplette Gesetz ist hier zu finden:

www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html

 

Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.

Die Schwichtenberg GmbH hat deshalb ein Meldesystem für Hinweisgeber eingerichtet, wo Compliance-Verstöße (Rechtsverstöße/Ordnungswidrigkeiten) zur Anzeige gebracht werden können.

2. Meldegründe

Begründete Hinweise sind Compliance-Verstöße auf vermutliche Rechtsverletzungen oder Regelverstöße.

 

Darunter fallen z.B.:

● Betrugsvergehen, Kartellrechtsverstöße

● Datenschutzverstöße und Sicherheit in der Informationstechnik

● Verstöße gegen das Finanzrecht und Rechnungslegung oder Wettbewerbsverstöße

● Diskriminierung oder Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften

● Diebstahl von Firmeneigentum oder potenzielle Bestechungsdelikte

● Verstöße gegen Arbeitsschutz, Umweltschutz- oder Arbeitszeitgesetze

● etc.

3. Meldesystem und Meldestelle

Mit unserem Meldesystem geben wir den Hinweisgebern (Mitarbeitenden, Leiharbeitnehmern, externen Dienstleistern, Kunden, Lieferanten, etc.) die Möglichkeit, Rechts- oder Regelverstöße geschützt melden zu können.

Dafür hat die Schwichtenberg GmbH eine Meldestelle eingerichtet und einen Hinweisgeberschutz-Beauftragten (Ombudsmann) benannt.

Der Hinweis ist in Schriftform an folgende Postfachadresse zu senden:

 

Whisblow-Consult

c/o Schwichtenberg GmbH

Postfach 3506

32079 Bad Salzuflen

 

Das Postfach wird ausschließlich vom Ombudsmann der Meldestelle verwaltet.

4. Meldung

Der Sachverhalt sollte so ausführlich wie möglich beschrieben werden. In der schriftlichen Meldung sind der Name und die Kontaktdaten des Hinweisgebenden anzugeben, damit der Hinweisgeber vom Ombudsmann für Bestätigungen und bei Rückfragen kontaktiert werden kann. Anonyme Meldungen können nicht bearbeitet werden.

Wir sichern dem Hinweisgeber über diesen Weg absolute Vertraulichkeit zu. Die Daten bleiben im weiteren Verfahren anonym und werden nicht bekannt gegeben. Die Daten werden nur mit schriftlicher Zustimmung des Hinweisgebers im Verfahren publik gemacht. Der Ombudsmann wird im Weiteren die notwendigen Schritte zur Klärung einleiten.

Der Hinweisgeber erhält nach Eingang des Hinweises innerhalb von 7 Tagen eine Rückmeldung zur Kenntnisnahme und spätestens nach 3 Monaten eine Rückmeldung zu der Meldung, wie mit dieser Information umgegangen wurde und welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden, bzw. werden.

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